Pfarrvakanz in der Seelsorgeeinheit Appenzell

Seit dem 01.07.2026 ist die Stelle des Pfarrers von Appenzell vakant. Die Nachfolge von Lukas Hidber ist geregelt und bleibt so lange in Kraft, bis ein neuer Pfarrer im Amt ist. Die Zuständigkeiten sind im Reglement 5.2.1.2 «Bischöfliche Weisungen für die Seelsorgeeinheiten im Bistum St. Gallen» festgeschrieben. Für die Gemeinden um Appenzell ändert grundsätzlich nichts. Die Pfarreibeauftragten sind dort etabliert und haben dementsprechend ihren Aufgabenbereich. 

Pfarreibeauftragung Appenzell

Wie schon kommuniziert hat Patricia Staub die Pfarreibeauftragung in Appenzell übernommen und ihr Büro auch im Pfarrhaus haben. Das Kapitel 7 der bischöflichen Weisung definiert die Pfarreibeauftragung, Kapitel 9 die Pfarramtsführung und im Kapitel 10 sind die pfarramtlichen Finanzen geregelt. Die Pfarreibeauftragte ist für die haupt-, neben- oder ehrenamtlich Tätigen zuständig, ist Mitglied des Pfarreirats und Vorgesetzte für das Pfarreisekretariat. Auch für die korrekte Verwaltung der Pfarramtsgelder und die Führung der pfarramtlichen Bücher ist die Pfarreibeauftragte zuständig.

Der verantwortliche Priester (Pfarradministrator ad interim)

Dieser wird im Kapitel 5 behandelt, wo auch die staatskirchenrechtlichen Benennungen aufgeführt werden, wie zum Beispiel «Pfarradministrator ad interim». Thomas Meli nimmt diese Aufgabe bis zum Amtsantritt des neuen Pfarrers oder bis zum Ablauf seiner Missio wahr. Er ist umgangssprachlich «Unterschriftsgeber» für die Dokumente und Delegationen und ist mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet. Er überprüft einmal im Jahr die pfarramtlichen Bücher.

Teamkoordinator

Als Teamkoordinator ist Stephan Brunner tätig. Der Teamkoordinator wird vom Pastoralteam turnusmässig gewählt. Seine Aufgaben sind im Kapitel 4 geregelt. Zusätzlich ist er bis auf Widerruf für die gesamte Gottesdienstplanung in der Seelsorgeeinheit zuständig.